Zählen und sparen
Teil 1 – Stefan Autengruber:
SAP ist ein zentral organisierter Konzern. Als einziger Softwarehersteller weltweit speichert SAP bereits von Anfang an immer alle Lizenzdaten und kennt somit die Lizenzsituation eines jeden Kunden.
Bei anderen Softwareherstellern wie Oracle und Microsoft ist dies nicht der Fall. Hier muss die Lizenzsituation des Kunden mühevoll mit Zählmethoden ermittelt werden.
Dabei geht viel Information verloren und teilweise entstehen hohe Lizenznachzahlungen. Aus dieser Zählwelt kommen SAM-Toolanbieter. Sie haben als letzte Bastion SAP-Lizenzen entdeckt und wollen diese auch zählen und verwalten.
Wozu? Lizenzen zählen kann man auch mit SAP-eigener Software (und nur dies ist anerkannt) wie USMM, LAW1, LAW2 und neu auch SolMan 7.2. Doch Toolanbieter gehen weiter und offerieren Nutzungsanalysetools, die Kosteneinsparungspotenziale erzielen können.
Wie geht das? Klar, dass SAP keine Software zurücknimmt und kein Geld rückerstattet. Klar ist auch, dass Pflegekündigungen schwierig sind. Wer jedoch geschickt verhandelt und seine Rechtsposition kennt, bekommt, was ihm zusteht.
SAP hat die bisher weltweit am längsten gültigen Lizenzmodelle, sprich Business Suite, ERP und SAP Applications. Diese beginnen 2000 und enden voraussichtlich 2025 mit der Supporteinstellung.
Die Funktionalität der SAP-Software wurde seit 2000 wesentlich weiterentwickelt und hat sich neuen Erfordernissen angepasst. Das Named-User-Modell ist geblieben.
Dadurch darf ein im Jahr 2000 lizenzierter User noch immer SAP-Software und alle Updates nutzen, die SAP über nunmehr 18 Jahre hinweg geliefert hat – und das Fantastische ist: inklusive aller Updates, die teilweise in neuen Lizenzprodukten kostenpflichtig sind.
Ich frage mich, wie SAM-Toolanbieter das diesbezügliche Regelwerk definieren. Berücksichtigt man die gesamte SAP-Pricing-Historie? Wie baut man ein Regelwerk für Vergangenheit auf ohne Informationen, die damals nicht öffentlich zugänglich waren?
Hält ein Regelwerk einem SAP-Compliance-Audit stand? Wer trägt die Haftung, wenn ein Regelwerk nicht stimmt? Wer mit dem Verschieben von Lizenzen faktisch Geld sparen will, hat etwas erfunden, was es nicht gibt.
Wirkliche Einsparung gibt es nur, wenn man SAP-Vermessungstools verwendet, prüft, welche Ergebnisse diese produzieren, und herausarbeitet, wie diese Ergebnisse in Einklang mit der historischen Lizenzsituation zu bringen sind. Hier liegen die Nuggets.
Teil 2: Peter M. Färbinger:
In der Vergangenheit gab es keine Probleme zwischen SAP und den Bestandskunden hinsichtlich Lizenzierung und Intellectual Property. Es war ein harmonisches Miteinander aus dem R/3, R/3 Enterprise (4.7) sowie ERP/ECC 6.0 entstanden.
Jede Seite kannte ihre Rechte und Pflichten – der „gläserne“ Kunde war in der SAP-Community kein Problem. Somit gereichte es den Bestandskunden auch nicht zum Nachteil, was E-3 Autor Stefan Autengruber auf der linken Textseite berichtet, dass SAP nahezu lückenlos über die ERP-Infrastruktur, Nutzungsarten und Lizenzsituation Bescheid wusste und weiß.
Ein Software Asset Management (SAM) in der Hand des Lizenzgebers hat bei ausreichendem Vertrauen auf beiden Seiten fast nur Vorteile. Das SAP’sche User System Measurement Management (USMM) und License Administration Workbench (LAW) geben einen sehr detaillierten Einblick in die IT-Architektur.
Und wenn Stefan Autengruber meint, dass diese intimen Kenntnisse in Kombination mit historischem Lizenz- und Vertragswissen fast immer nur zum Vorteil des Bestandskunden genutzt werden – hier liegen die Nuggets –, dann mag er im ersten Ansatz sicher recht haben.
„Zählen und sparen“ in einer vertrauensvollen und transparenten Partnerschaft kann funktionieren. Auch wäre es für jeden SAP-Bestandskunden kontraproduktiv, die angebotenen SAM-Werkzeuge USMM, LAW und SolMan nicht zu nutzen und sich mit artfremdem Werkzeugen auf einen Interpretations- und Kompetenzstreit einzulassen.
Wenn beide Parteien sich über das gemeinsame Ziel einig sind: Weiterentwicklung, Optimierung, Automatisierung der ERP-Infrastruktur – dann wird es eine sehr erfolgreiche Partnerschaft.
Nur leider verläuft das wirkliche Leben nicht so, wie es die Theorie besagt. SAP ist gierig geworden und hat das USMM- und LAW-Wissen missbraucht! SAP zählt nicht mehr erbrachte Leistung, sondern definiert „indirekte Nutzung“.
Die Bestandskunden wollen eine digitale Transformation. SAP will eine Verdreifachung des Börsenkurses und nutzt dazu das Wissen aus USMM und LAW. Hier sind SAP-Techniker und Juristen auf die Schatztruhe „indirekte Nutzung“ gestoßen und beginnen nun diesen Schatz zu heben.
Aber dagegen können sich Bestandskunden wehren, denn „indirekte Nutzung“ ist eine einseitige, willkürliche Softwaredefinition. Alle Informationen zu möglichen Abwehrmaßnahmen auf e-3.de/lkh.