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Spieglein, Spieglein an der Wand

Der Spiegel wurde zum Spieglein. In einer Reportage wird versucht, SAP die missbräuchliche Verwendung von Software anzulasten. Hierbei werden Aussagen getroffen, die falsch sind. Schlecht recherchiert und fehlerhaft kombiniert.
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4. Februar 2022
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Unter normalen Umständen attackieren wir mit unserer DSAG das Verhalten des ERP-Monopolisten SAP. Diesmal schwinge ich mich zur Überraschung meiner Frau zum Verteidiger von SAP auf. Wir kennen Gerd Oswald seit zwanzig Jahren, meint meine Frau nach der Lektüre des Spiegel-Texts, Ausgabe 46/2021, Seite 62, und sagt energisch wie ein Staatsanwalt: “Das sind die ungeschriebenen Gesetze aller globalen Konzerne, aber niemals eine persönliche Verfehlung von Gerd Oswald.”

Es steht der Vorwurf des geistigen Diebstahls zur Erlangung eines Wettbewerbsvorteils im Raum. Im Verantwortungsbereich von Oswald soll es vereinfacht gesagt zur Industriespionage gekommen sein – damit begeben wir uns auf juristisch sehr dünnes Eis, denn recht haben und recht bekommen sind bekanntermaßen zwei sehr unterschiedliche Positionen. Umgangssprachlich betrieb und betreibt SAP wahrscheinlich jetzt auch noch Mitbewerberbeobachtung und weil bei Großkonzernen wie SAP und wie bei uns nicht anders jeder Aktivität am Ende des Tages in einem Vorstandsbereich münden muss, wurde hier Gerd Oswald als Verursacher ausgemacht.

Wir beim Verein DSAG wissen, dass SAP mitunter am Rande der Legalität spielt – speziell, wenn es um Lizenzen und Geschäftsbedingungen geht. Nur allzu oft gilt hier der Grundsatz: Probieren wird wohl noch erlaubt sein. Ob im weit zurückliegenden Fall “Oracle” und im aktuellen Fall “Teradata” vielleicht SAP zu viel probiert hat, kann ich nicht beantworten.

Eine fast kriminelle Story versucht jedoch der Spiegel aus einem juristischen Gutachten zu konstruieren, in dem der Name Gerd Oswald oft erwähnt wird. Mir erscheint es offenkundig und logisch, was in diesem Gutachten zu lesen ist: Diese spezifische Art der Mitbewerberbeobachtung braucht wie jede andere Aufgabe einen Sponsor aus dem Vorstand, diesmal war es Gerd Oswald – nicht persönlich, sondern rein administrativ. Externe und interne Rechtsberater haben die Pflicht, auf alle möglichen Gefahren deutlich hinzuweisen, ganz nach dem zitierten Motto: Recht haben und recht bekommen sind nicht das Gleiche. Mitbewerberbeobachtung betreibt auch unser Konzern weltweit und intensiv.

Was schmerzt, ist die Tatsache, dass der Spiegel hier ein Problem der Softwareindustrie thematisiert, aber durch falsche Tatsachenbehauptungen über SAP verwässert. Der Schutz individueller geistiger Schöpfungen wie Algorithmen erscheint mir sehr wichtig. Weltweit gibt es jedoch keine standardisierten Verfahren zur Vergabe von Softwarepatenten. Intellectual Property ist im Cloud-Computing-Zeitalter wichtiger denn je. Wenn ein kleineres Softwareunternehmen oder finanzschwaches Start-up sich mit einer Idee auf eine öffentliche Cloud-Plattform begibt, besteht immer die Gefahr, dass ein potenteres Start-up oder ein reicher Großkonzern ganz schnell diese Idee zu einem fertigen Produkt ausformt.

Nicht die Großen fressen die Kleinen, sondern die Schnellen überholen die Langsamen. Wenn diese Erkenntnis jedoch den Schutz geistigen Eigentums aushöhlt, dann endet alle Innovation. Mir erscheint somit die Tatsache, dass SAP zusammen mit einem Universitätsinstitut das Motto “Jugend forscht” etwas zu engagiert angewendet hat, als verwerflich, aber nicht strafbar.

Die fehlenden Spielregeln zum Umgang mit Ideen und geistigem Eigentum von Informatikern betrachte ich kritischer. Hier fehlt auch ein Diskurs zwischen SAP und vielen SAP-Partnern, von denen einige zögern, mit innovativen Ideen auf die SAP Business Technology Platform zu gehen – wohl wissend, dass Ideen kein Copyright haben. Solange es noch keinen kompilierten Algorithmus gibt, ist der Nachweis für individuelle geistige Schöpfung äußerst schwierig zu erbringen. Viele innovative Geschäftsprozesse sind lediglich eine Idee und die Kombination existierender Softwarebausteine. Der Spiegel hätte hier am Beispiel SAP eine wichtige Diskussion anstoßen können, wie sie aktuell am Europäischen Gerichtshof (EuGH) geführt wird, siehe auch EU-Richtlinie 2009/24/EG.

Zum Schutz der digitalen Transformation und Innovation sollte die SAP-Community das Thema “Schutz des geistigen Eigentums” sehr ernst nehmen und weiter diskutieren. Kriminalgeschichten wie im Spiegel 46/2021 sind aber hierbei nur wenig hilfreich.

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Unser geheimnisvoller, anonymer Kolumnist.


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