SAP-Maintenance: die neue Win-win-Situation


Strafandrohung und SAP-Kompromiss
Unter Androhung von Bußgeldern von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes musste SAP weitreichende, für zehn Jahre rechtlich bindende Verpflichtungserklärungen abgeben: Bislang verbot SAP das Mischen von Support-Modellen verschiedener Anbieter für unterschiedliche Teile der Systemlandschaft, verweigerte die Kündigung von Wartungsverträgen für ungenutzte Softwarelizenzen und verlangte ruinöse Wiederaufnahmegebühren nach einer temporären Support-Pausierung.
Durch den EU-Beschluss ist dieses Wartungsmonopol nun offiziell gefallen: Kunden dürfen ab sofort Drittwartungsanbieter wie Rimini Street flexibel für ECC-Altsysteme nutzen, während sie für strategische S/4-Infrastrukturen bei SAP verbleiben, und erhalten das Recht, ungenutzte Lizenzen bei Betriebsschrumpfungen oder gescheiterten Implementierungen geordnet zu kündigen.
SAP-Reparaturdienstverhalten für Altsysteme
Doch bei aller Euphorie in der SAP-Community offenbart eine kritische Analyse die tiefere, kaufmännische Pointe dieses Kompromisses: SAP hat der EU-Kommission ein Zugeständnis für ein technisches Auslaufmodell gemacht, das im Zuge der Cloud-Transformation ohnehin rasant an strategischer Bedeutung verliert.
Da der Support in den neuen Cloud-Abonnements (SaaS) fest im Mietpreis gebündelt ist, bleibt die vielbeschworene Wahlfreiheit in der Cloud-Zukunft de facto fest verschlossen. Letztendlich wird sich das Zugeständnis von SAP nur für ECC-Bestandskunden rechnen, die die On-prem-Systeme in eigenen Rechenzentren über 2035 hinaus betreiben wollen.
ECC-Maintenance versus S/4-Subscription
Für jene Bestandskunden, die dem massiven Vertriebsdruck nachgeben und in die SAP Private Cloud (SAP Cloud ERP Private) migrieren, wartet im Bereich der Lizenzgebühren und des System-Monitorings eine hochkomplexe, vertraglich oft unvollständig durchdrungene Kostenfalle.
In der Private-Cloud-Welt verabschieden sich Unternehmen unwiderruflich vom eigentumsbasierten On-prem-Modell und treten in ein zeitlich befristetes Mietverhältnis auf Basis von Full Use Equivalents (FUE) ein. Die Abrechnung und Überwachung dieser Cloud-Lizenzen erfolgt über automatisierte Messverfahren wie das Private Cloud Automated User Metering und die zugehörige Entitlement Calculation.
Automated User Metering und Entitlement Calculation
Die gravierende Gefahr für den Bestandskunden liegt hierbei im prinzipiellen Systemwechsel der Lizenzmetrik: Während On-prem-Lizenzen in der Vergangenheit primär nach der tatsächlichen Nutzung vermessen wurden, basiert das Cloud-Metering unbarmherzig auf den zugewiesenen Berechtigungen.
Da in historisch gewachsenen ECC-Landschaften Berechtigungen aus Gründen administrativer Bequemlichkeit oft großzügig und unkontrolliert verteilt wurden (Überberechtigungen), droht bei einer unvorbereiteten Migration eine Kostenexplosion von 50 bis 150 Prozent. Sobald einem Gelegenheitsnutzer systemseitig weitreichende Rollen zugeordnet sind, stuft das automatisierte Metering diesen User als teuren Professional- oder Advanced-Nutzer ein, was den wertvollen FUE-Pool im Handumdrehen aufzehrt.
Da der Tausch von On-prem-Lizenzen gegen Cloud-Subscriptions eine vertragliche Einwegfunktion ist, stehen gescheiterte Transformationsprojekte am Ende vor den Trümmern ihres ERP-Systems – enteignet ihrer Altrechte und schutzlos dem Preisdiktat der Walldorfer ausgeliefert!
Das STAR-Regelwerk
Als technische Speerspitze zur Durchsetzung dieses berechtigungsbasierten Regimes dient das von SAP vermarktete STAR-Regelwerk (S/4 Trusted Authorization Review), das im Rahmen von Remote-Audits zur Plausibilisierung der Benutzerklassifizierung eingesetzt wird. Dieses scheinbar objektive Prüfwerkzeug birgt jedoch Risiken für den SAP-Bestandskunden.
Von der E3-Redaktion recherchierte Fakten zeigen, dass das STAR-Regelwerk ein zutiefst unfertiges und fehlerhaftes Konstrukt ist. So weisen die Algorithmen des STAR-Reports gravierende inhaltliche Mängel auf, wodurch beispielsweise ein weitreichender SAP_ALL-User fälschlicherweise als kostengünstigerer „Functional Use“ klassifiziert wird, während an anderer Stelle bloße Lese-Berechtigungen (Display-Werte wie „03“) fälschlicherweise als aktive, teure Schreib-Schnittstellen (Engine-Use) gewertet werden.
Das größte Risiko resultiert jedoch aus der Dynamik des Regelwerks: SAP überarbeitet und verändert die STAR-Kriterien quartalsweise und völlig einseitig. Während On-prem-Kunden in ihren Altverträgen mit forensischer Genauigkeit eine bestimmte, vorteilhafte STAR-Version (wie die Version 1.67) festschreiben können, ist dies in der Private Cloud unmöglich. Hier führt SAP die Systemvermessung vollautomatisch mit dem jeweils tagesaktuellen STAR-Regelwerk durch.
Nicht manuell klassifizierte Nutzer werden von SAP im Zuge der Vermessung automatisch nach den neuesten, oft restriktiveren STAR-Vorgaben eingestuft, was die finanzielle Planbarkeit des IT-Budgets für den CFO vollkommen zerstört. Der SAP-Bestandskunde darf sich daher niemals blind auf die STAR-Selbstauskunft der SAP verlassen, sondern muss vor jeder anstehenden Migration oder Systemvermessung eine proaktive Bereinigung und ein Redesign der eigenen Rollen- und Berechtigungskonzepte nach dem Prinzip der minimalen Berechtigung durchführen. Nur unter Einsatz unabhängiger Software-Asset-Management-Tools (SAM) und externer, spezialisierter Lizenz- und Rechtsberatung lässt sich der drohenden Knebelung durch automatisierte Cloud-Vermessungen wirksam begegnen und die unternehmerische Souveränität wahren.
In einem E3-Roundtable als Livestream auf YouTube und LinkedIn diskutieren wir am 22. Juni 2026 die neue lizenzrechtliche und wartungstechnische Situation mit Andreas Knab von Soterion und Katharina Kajzer von der Uwe Werner Einkaufs-IT-Beratung, siehe https://www.youtube.com/live/iFPzKOVI4rg?si=XnEMMAmOsUBGkQqk





