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DIN-Standard für Gebrauchtsoftware-Handel

Weltweit werden rund 300 Milliarden Euro jährlich für Software ausgegeben. Trotzdem sind der Nachweis eines Lizenzvertrages und die Übertragung der Eigentumsrechte der Softwarelizenzen immer noch nicht digitalisiert.
Markus Oberg, ProLicense
5. September 2019
Lizenzen
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Mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN e.V.) entwickelt ein Konsortium einen standardisierten Prozess, eine sogenannte DIN-SPEC, auf Basis von Blockchain-Technologie.

Rechtsanwalt Sören Reimers, Geschäftsführer von ProLicense und Experte für Lizenzkostenoptimierung sowie den rechtssicheren Handel mit gebrauchter Software, gehört diesem Konsortium an und bringt seine langjährige Erfahrung ein.

„Die neue DIN-SPEC wird den Gebrauchtsoftware-Handel revolutionieren. Dann wird es für alle Marktteilnehmer möglich sein, einfach und sicher nicht mehr benötigte Software zu handeln“

so Reimers.

Die Initiative wurde von Frank Bartels und Daud Zulfacar, beide Geschäftsführer von License.rocks, gestartet.

Das Konsortium, dem neben den zuvor genannten Personen auch noch Prof. Thomas Mohr, Hochschule für angewandtes Management, Christian Russ, ZHAW School of Management and Law, Sobhi Mahmoud, DIN e. V., Topper Bowers und Kevin Tharayil, beide von Quorum Control, angehören, wird von Frank Bartels geleitet.

Quorum Control hat die Software Tupelo entwickelt. Dahinter verbirgt sich eine grundlegend neue Blockchain-Plattform, die in einem schnelleren und leichteren Verfahren als bisher Informationen manipulationssicher in einem sogenannten Chain-Tree speichert.

„Unser Team wird zukünftig noch durch Software Asset Manager von Endkunden ergänzt. Auch Softwareunternehmen soll eine Teilnahme möglich sein, um auch deren Erwartungen an einen rechtssicheren Handel in der DIN-SPEC widerzuspiegeln“

erläutert Bartels.

„Der Kick-off ist erfolgt und die Veröffentlichung der DIN-SPEC erfolgt noch in diesem Jahr“

ergänzt Zulfacar.

Bereits seit 2013 ist der Handel mit gebrauchter Software nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2012 und der anschließenden Überführung in deutsches Recht zulässig (EuGH, 03.07.2017.Az. C-128/11 und BGH, 17.07.2013. Az. I ZR 129/08).

Der Gesetzgeber hat hierbei eine Reihe von Vorgaben bestimmt, die zwingend bei der Übertragung der Softwarelizenzen vom Verkäufer an den Käufer einzuhalten sind. Zentrale Elemente dieser Vorgaben sind die Überlassungserklärung des Verkäufers und der Nachweis der Erwerbshistorie, die als Nachweis der ordnungsgemäßen Übertragung an den Käufer beizulegen ist.

Ziel des Gesetzgebers war es, auf der einen Seite den Handel mit gebrauchter Software durch eine rechtlich gesicherte Vorgehensweise zu erleichtern und dabei auf der anderen Seite den Anspruch des Herstellers auf sein Urheberrecht zu schützen und eine illegale Vervielfältigung der Lizenzen auf dem Zweitmarkt zu unterbinden.

Mittlerweile haben sich ein reger Zweitmarkt für den Handel mit gebrauchter Software und darauf spezialisierte Unternehmen entwickelt. Problematisch für den Käufer dabei ist, dass die Interpretation, die Umsetzung der gerichtlichen Vorgaben und die Herangehensweise an den Handel durch die einzelnen Gebrauchtsoftware-Händler unterschiedlich sind.

„Dem Käufer fehlt daher teilweise die Transparenz innerhalb des Prozesses und eine eigenständige Überprüfung der Lizenzrechtekette wird somit erschwert“

meint Reimers.

Die DIN-SPEC soll zudem bei den grundsätzlichen Problemen des Handels und Managements von Software durch fehlende Standardisierung der vertraglichen Lizenzparameter einen Richtungswechsel anstoßen oder zumindest zu einem Umdenken führen. Viele Software-Audits führen gerade deshalb zu hohen Nachzahlungen bei den Kunden, weil die Komplexität der Softwareverträge für die Lizenzmanager nur schwer überschaubar wird.

Jeder Softwarehersteller verwendet seine eigenen Metriken, Einschränkungen, Minimaregelungen, Begrifflichkeiten und Lizenzauslegungen. Diese sind mal besser oder schlechter geregelt, mal transparent oder intransparent und teilweise unklar, sodass der Hersteller seine eigenen Auslegungsregeln entwirft.

„Wenn Hersteller von Anfang an Softwarelizenzverträge im Kern nach einem Standard anbieten würden, die die relevanten Lizenzparameter wie z. B. Metrik, Minima, Geltungsbereich, M&A-Regelung etc. digital zur Verfügung stellen und diese Parameter auf Basis der Blockchain-Technologie als Token abgebildet werden, entstehen zahlreiche Vorteile für Hersteller und Kunden“

meint Sören Reimers.

„Mithilfe der Blockchain-Technologie könnten dann nicht nur relevante Transaktionszeitpunkte, sondern auch alle anderen relevanten Lizenzvertragsparameter wie zum Beispiel Lizenzmetriken manipulationssicher festgehalten werden“

erklärt Bartels, der bereits mit seinem Co-Founder Daud Zulfacar unter Beratung von Sören Reimers eine Handelsplattform für Gebrauchtsoftware entwickelt hat, die ebenfalls auf Blockchain-Technologie zurückgreift.

Je mehr Softwarehersteller bereits beim originären Verkauf die relevanten Informationen digital liefern würden, desto einfacher wäre das Ziel einer übergreifenden Lizenzcompliance für Unternehmen erzielbar. Dies sollte nicht nur ein Ziel der Kunden, sondern auch der Hersteller sein, auch wenn sich durch Audits natürlich nach wie vor viel Geld verdienen lässt.

Ab sofort wird die neue DIN-SPEC im Sinne von mehr Transparenz in verschiedenen Workshops entwickelt und im November verabschiedet. Freigabe und Veröffentlichung der DIN-SPEC erfolgen dann im Dezember.

Für die SAP-Bestandskunden bedeutet dies, dass auch hier der Handel mit nicht mehr genutzter Software erleichtert und für die Unternehmen ein Prozess geschaffen wird, der eine klare Leitlinie darstellt, an der sich die Kunden oder Händler orientieren können.

„Beispielsweise können SAP-Kunden, die auf SAP S/4 Hana umsteigen, dann nicht mehr benötigte Oracle-Datenbanklizenzen am Zweitmarkt veräußern, wenn diese zu einem früheren Zeitpunkt direkt von Oracle erworben worden sind“

meint Rechtsanwalt Reimers dazu.

Hierdurch wird der Umstieg durch den Erlös für die Unternehmen insgesamt günstiger. Die Königsklasse ist dann natürlich noch die anteilige Reduktion der laufenden Oracle-Supportkosten für die nicht mehr benötigten bzw. verkauften Oracle-Lizenzen. Dies hört sich zwar trivial an, ist es aber meist nicht.

Sollten Kunden und Hersteller Interesse an der Entwicklung (und Mitarbeit) dieser DIN-SPEC haben, stehen für weitere Informationen Rechtsanwalt Sören Reimers (ProLicense) sowie Frank Bartels und Daud Zulfacar (License.rocks) zur Verfügung.

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Markus Oberg, ProLicense

Markus Oberg, Software Audits, Oracle Licensing Consulting, SAP Licensing Consulting bei ProLicense.


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