Wie passen Speak-up-Kultur und SAP BTP zusammen?
Eigentlich wollte ich diesen Artikel mit einer Herleitung der Anforderungen aus dem vorliegenden Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz beginnen, der noch 2022 in nationales Recht umgesetzt werden muss und alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Sektors ab 50 Mitarbeitern vor erhebliche Herausforderungen, inklusive in Aussicht gestellter Sanktionsmaßnahmen und Bußgelder, stellen wird.
Im Nachgang zu diversen Gesprächen mit Compliance-Verantwortlichen und Verantwortlichen in Fachabteilungen und der IT gelange ich aber zu der Ansicht, dass die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung des „Gesetzes zum besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ – so der Titel des nationalen Ansatzes – nicht auf Gesetzesvorgaben, sondern auf einer grundlegenden Änderung von bestehenden Unternehmenskulturen fußt.
Der Begriff Speak-up-Kultur bezeichnet eine Umgebung, in der Mitarbeitende auch sensible Themen offen und ohne Angst vor negativen Konsequenzen kommunizieren können. Sie fühlen sich in ihrem Unternehmen wertgeschätzt und sicher. Dieses führt automatisch dazu, dass sich diese Mitarbeiter stärker mit ihrem Arbeitgeber identifizieren und loyaler verhalten. Der Begriff „Hinweisgeber“ (englisch „Whistleblower“) wird aber in den meisten Köpfen noch immer negativ konnotiert. „Nestbeschmutzer“ kam auch mir spontan in den Kopf, als ich mich diesem Thema näherte. Diese negative Vorverurteilung führt aufgrund von Angst vor persönlichen Nachteilen, Ausgrenzung oder Kündigung bei den meisten Personen dazu, dass von einer Meldungsabgabe abgesehen wurde.
Dabei profitieren Unternehmen durch das rechtzeitige Erkennen und interne Bearbeiten von Missständen in vielerlei Hinsicht, da zum Beispiel Reputationsschäden, Sanktionen aus der DSGVO oder auch Schadenersatzzahlungen vermieden oder zumindest abgemildert werden können. Und bei exakt diesem Grundvertrauen setzt bereits die Wirksamkeit von Hinweisgebersystemen an, da diese überwiegend von Mitarbeitern genutzt werden, die sich in den täglichen Arbeitsprozessen, Systemen, Partner-, Lieferanten- und Kundenbeziehungen bestens auskennen und Schwachstellen klar identifizieren können. Auch wenn ein Hinweis auf ein Fehlverhalten anonym abgegeben wird, muss ein Hinweisgeber davon ausgehen können, dass auch interne Systemadministratoren auf Anweisung keine Rückverfolgung des Meldeweges über Telefone, E-Mail oder IP-Adressen durchführen können.
SAP BTP als Basis
Natürlich lebt die überwiegende Mehrzahl der Arbeitnehmer nicht in dieser idealen Welt und das hat uns letztendlich dazu bewogen, einen aus unserer Sicht in vielen Aspekten neuen und auf der SAP Business Technology Platform (BTP) basierten Hinweisgeberservice zu entwickeln und im Markt zu positionieren. Auslagerung ist das Stichwort. Selbstverständlich eignet diese Plattform sich per se auch für die Nutzung als Beschwerdesystem im Kontext des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und stellt damit einen Eckpfeiler eines Compliance-Management-Systems dar. Insbesondere die automatisierte Nachverfolgung von Hinweisen oder Beschwerden in nachgelagerten SAP-Backend-Systemen der Industrie oder des Handels erscheint durch Einsatz von SAP-BTP-basierten RPA-Lösungen sehr aussichtsreich.
Mein Resümee: Die Entscheidung, die SAP BTP als Basis dieses echten Mehrwertdienstes für den europäischen Markt zu nutzen, war richtig. Die Verwendung zertifizierter Infrastrukturen (IaaS), der mehrfach zertifizierten Plattform und der Services an sich (PaaS) und CLUE#ZO als von uns entwickeltes SaaS-Angebot war eine gut gemeisterte Herausforderung. Wie schön wäre es, wenn es mehr solcher echten Inhalte auf der SAP BTP geben würde!