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Nicht geregelt: digitaler Nachlass

Internetnutzer sollten sich rechtzeitig mit der Frage beschäftigen, was nach dem Tod mit ihren digitalen Daten, wie etwa Social-Media-Profilen, geschehen soll.
E-3 Magazin
2. Juli 2015
2015
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93 Prozent der Internetnutzer haben für den Fall ihres Todes diesen „digitalen Nachlass“ nicht geregelt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom.

Demnach geben etwa acht von zehn (78 Prozent) Internetnutzern an, dass sie ihren digitalen Nachlass gerne regeln würden, ihnen dafür aber Informationen fehlen.

„Neben Profilen in sozialen Medien oder persönlichen E-Mails enthält der digitale Nachlass oft auch wichtige Daten zu Versicherungen oder Geldanlagen“

sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Bitkom rät daher zu einem bewussten und offenen Umgang mit dem Thema und gibt einige Hinweise.

Im Gegensatz zum Erbrecht an Sachgegenständen gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit dem digitalen Nachlass. Jeder Nutzer sollte deshalb schriftlich festhalten, wie und durch wen nach dem Tod diese digitalen Daten verwaltet werden.

Auch kann deren Löschung verfügt werden. Das können ein Testament oder eine Vollmacht regeln. Wie jedes Testament müssen solche Verfügungen den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen.

Vor allem für den Zugriff auf Online-Dienste wie soziale Netzwerke, E-Mail-Konten oder Cloud-Dienste sollte man eine Regelung treffen, da die Erben nicht automatisch Zugang bekommen.

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