Lizenz-Rettung naht – oder?
Die seit vielen Jahren kontrovers diskutierte „indirekte Nutzung“ ist lediglich die Spitze des Eisbergs. Die Lizenzierung von geistigem Eigentum wie Algorithmen ist komplex und kompliziert.
Die Analogie zu einem Eisberg in stürmischer See ist soweit passend, dass sich die Wetterverhältnisse – die Vorgaben und Wünsche der Anbieter – sowie die Sichtweisen und Notwendigkeiten der Anwender fortlaufend ändern – aufgrund der technischen Entwicklungen.
Und die wahren Probleme erkennt man erst bei genauer und detaillierter Beobachtung, denn „indirekte Nutzung“ ist nur die Spitze – noch mehr Herausforderungen liegen unter der Wasseroberfläche: Das Thema reicht von Berechtigungsmanagement über Compliance bis hin zu Lizenzvermessungen!
Berechtigungsmanagement
SAP stellte im April dieses Jahres ein neues Vertriebs-, Audit- und Preismodell für die sogenannte indirekte Nutzung (Indirect Access) vor, das in enger Zusammenarbeit mit Anwendergruppen, Kunden, Partnern und Analysten entstanden ist.
Der neue Ansatz soll dafür sorgen, dass Kunden ihre SAP-Lizenzen künftiger leichter und transparenter nutzen können. Das Modell unterscheidet zwischen direktem/menschlichem (Human Access) und indirektem/digitalem Zugriff (Digital Access) und will klare Regeln bei den Themen Lizenzierung, Nutzung und Compliance schaffen. Es kommt somit Bewegung in die „Lizenz-Szene“.
Aufgrund neuer Anwendungsfälle wie IoT, Blockchain und Industrie 4.0 werden neue Lizenz-Modelle notwendig, die über die Beziehung Mensch/Software hinausgehen.
Die Herausforderungen sind gewaltig, weil eine Lizenz- und Berechtigungs-Architektur hinsichtlich Organisation, Betriebswirtschaft und Technik geschaffen werden muss:
Accenture ist eine Kooperation mit SAP eingegangen, um eine intelligente Lösung für das Berechtigungsmanagement zu entwickeln. Die speziell für Hightech-Firmen konzipierte Lösung soll es den Anwendern ermöglichen, neue digitale Geschäftsmodelle schnell und einfach zu entwickeln, umzusetzen und zu skalieren.
Compliance
Weiters will SAP eine klare Trennung zwischen Lizenzvertrieb sowie Audit und Compliance einführen und außerdem neue Regeln bei Organisation und Governance schaffen, die eine strikte Trennung zwischen Vertriebsorganisation und -prozessen und der Auditorganisation und deren Prozessen vorsehen.
Bis heute kommt es immer wieder zu Differenzen zwischen Kunden und SAP, wie ältere Vertragswerke hinsichtlich der neuen digitalen Anforderungen zu interpretieren sind.
Dies wirkt sich teilweise negativ auf parallel verlaufende Gespräche zur Neuanschaffung von Software aus. Die organisatorischen Änderungen auf SAP-Seite erlauben nun die Trennung dieser Sachverhalte und sollen unabhängige Diskussionen ermöglichen.
Das könnte Kunden und Mitarbeitern aus dem SAP-Vertrieb die Zusammenarbeit erleichtern. Ebenso plant man, Messwerkzeuge zur Verfügung zu stellen, sodass Bestandskunden in der Lage sind, ihren eigenen User- und Lizenz-Verbrauch jederzeit selbst zu überwachen.
Ergänzend dazu Analyst Ray Wang von Constellation Research:
„Durch die digitale Transformation muss jedes Unternehmen für sich klären, wie es seinen Kunden neuen Mehrwert schafft. Sobald Unternehmen ihre Geschäftsmodelle von Produkten hin zu Dienstleistungen, von Dienstleistungen hin zum Kundenerlebnis, vom Erlebnis hin zu messbaren Ergebnissen entwickeln, wirkt sich das auch auf Preismodelle aus.
Anbieter von Unternehmenssoftware bewegen sich daher nicht nur in Richtung outcome-orientierter Preise. Sie müssen auch Modelle finden, die einerseits bisherige IT-Investitionen schützen, es Kunden aber andererseits auch ermöglichen, fair und gerecht auf neue Geschäftsmodelle zu wechseln.“
Indirekte Nutzung
Ist „indirekte Nutzung“ ein Mythos der SAP oder kann man die Ansicht vertreten, dass die Interaktion von Software-Komponenten deren ursächliche Bestimmung ist?
„Nun, von einem Mythos kann man nicht sprechen“
meint Technik- und Lizenzexperte Guido Schneider von Aspera.
„Ich vermute, dass SAP damit ursprünglich Missbrauch bekämpfen wollte. Es ist technisch gesehen sehr leicht, eine Non-SAP-Applikation neben einem SAP-System aufzubauen.
Die Mitarbeiter melden sich dann an der Non-SAP-Applikation an statt direkt am SAP-System. Die SAP-Transaktionen und -Reports lassen sich via BAPIs aufrufen und extern abbilden. So können Kunden Hunderte oder Tausende User-Lizenzen sparen.
Das ist Lizenzmissbrauch und laut Urheberrecht sogar eine kriminelle Handlung.“
In den Anfangstagen von R/3 war es ähnlich – zum Vorteil der SAP: Wer auf einem IBM- AIX-Server RS/6000 sein R/3 installierte, brauchte unter dem Unix-Betriebssystem AIX nur zwei User, einen Administrator und das R/3-System. Unabhängig davon, wie viele Anwender eine Ebene höher mit R/3 arbeiteten, die AIX-Lizenzzahlungen umfassten nur zwei User.
„Die Key Account Manager der SAP wissen heute nicht, wo Missbrauch aufhört und wo bestimmungsgemäße Nutzung anfängt. Mit Dollarzeichen in den Augen sind sie seit Ende 2014 und verstärkt Mitte 2015 auf ihre Kunden zugegangen“
resümiert Guido Schneider.
„Dieses Verhalten hat zu einem Vertrauensbruch gegenüber SAP geführt. Das waren die Kunden nicht gewohnt. Früher war SAP ein Partner, der den Bestandskunden geholfen hat, ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und in Software abzubilden.“
Anders als bisherige nutzungsbasierte Lizenzmodelle für den indirekten Zugriff auf ERP-Anwendungen orientiert sich das neue SAP-Lizenzmodell an der Wertschöpfung, die durch das Anlegen bestimmter Dokumente im SAP-ERP-System erzielt wird.
„SAP hat mit diesem innovativen Modell einen wichtigen Schritt getan, das Vertrauen der Kunden zurückzugewinnen, das in letzter Zeit etwas verloren gegangen schien“
sagte Andreas Oczko, DSAG-Vorstand Operations/Service & Support und stellvertretender Vorstandsvorsitzender.
Bezüglich des angekündigten SAP-Preismodells für das Internet der Dinge ist für den Verein DSAG eine Lösung erstrebenswert, die sowohl aktuellen als auch zukünftigen Anforderungen gerecht wird.
„Ein erster Schritt ist getan, um den Weg zur digitalen Transformation weiter zu gehen. Ziel muss es jedoch sein, ein echtes, atmendes Modell auf der Basis eines Pay-per-Use-Ansatzes zu entwickeln“
konkretisiert Andreas Oczko.
Dafür und für weitere Themen wird sich die DSAG in den kommenden Abstimmungsgesprächen mit SAP für ihre Mitglieder weiter starkmachen. Die Forderung der SAP nach den „SAP NetWeaver Foundation for Third Party Applications“-Lizenzen lässt sich jedoch als Mythos entlarven.
„Hier handelt es sich um Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen“
erklärt Guido Schneider.
„Dafür darf SAP keine zusätzlichen Gebühren verlangen. Das hat aber nichts mit indirekter Nutzung zu tun. Das wird oft in einen Topf geworfen, weil der SAP-Vertrieb diese Themen auch nicht auseinanderhalten kann.
Und wenn er mit dem einen Thema bei seinen Kunden – zu Recht – auf Granit gestoßen ist, versucht er die andere Karte auszuspielen.“
Dritt-Add-ons
Bisher orientierte sich das Lizenzmodell für SAP ERP an der Zahl der Nutzer (User). Inzwischen finden aber immer mehr digitale Zugriffe auf SAP-Systeme statt. Eine Herausforderung für Kunden, die deshalb verstärkt ein alternatives Lizenzmodell wünschen.
Zukünftig unterscheidet SAP zwischen Human Access, der nach User-Anzahl berechnet wird, und Digital Access, Zugriff über Dritte, Internet of Things (IoT), Bots und/oder andere digitale Zugänge, die auf Basis der vom System selbst verarbeiteten Dokumente lizenziert werden können.
Nach Meinung von SAP funktioniert es technisch wie folgt: Direkter Zugriff/Human Access erfolgt, wenn ein Nutzer auf den digitalen Kern von SAP über eine Schnittstelle zugreift, die mit oder als Teil der SAP-Software bereitgestellt wird.
Indirekter Zugriff/Digital Access erfolgt, wenn Geräte, Bots oder automatisierte Systeme auf den digitalen Kern zugreifen. Oder wenn Personen, Geräte oder Systeme den digitalen Kern indirekt über eine zwischengeschaltete Software eines anderen Anbieters nutzen – zum Beispiel ein Nicht-SAP-Front-End, eine eigenentwickelte Kundenlösung oder die Anwendung eines Drittanbieters. Logisch und fair?
„Auf gar keinen Fall“
meint Guido Schneider.
„Es widerspricht sogar dem Mitbewerberschutz (§ 4 UWG). Dieses dient zum Schutz der Anbieter von Non-SAP-Applikationen und soll einen unverfälschten Wettbewerb gewährleisten.
Aber auch die Beziehungen zwischen SAP-Kunden und SAP sollen durch die Richtlinie 2005/29/EG gegen unlautere Geschäftspraktiken geschützt werden. Darüber hinaus verstößt es wahrscheinlich ebenfalls gegen das Kartellrecht. Daran ändert auch das neue Preismodell nichts.
Dieses neue Preismodell der SAP für indirekte Nutzung hilft nämlich nur einem, der SAP. Hiermit kann sie endlich indirekte Nutzung messen und zugleich in der neuen digitalen Welt die Kunden zur Kasse bitten. Hiermit wird SAP nur mehr Geld verdienen, sonst nichts.“
Natürlich muss sich das neue SAP-Preismodell erst noch in der Realität bewähren. Wichtig in dem Zusammenhang wäre, dass SAP individuelle Gespräche sucht, um zeitnah eine tragfähige und faire Lösung für die indirekte Nutzung unter Berücksichtigung der Altverträge und der Historie zu finden.
„Diese Vereinbarungen müssen legal verbindlich, für beide Seiten nachhaltig und wirtschaftlich sinnvoll sein und einen Schlussstrich unter dieses Thema ziehen“
ergänzt Andreas Oczko.