Abschreiben verboten
SAP plant die ganz große Strafexpedition! Die Walldorfer Experten vermuten großflächige Unterlizenzierung in der SAP-Community.
Besonders das Thema indirekte Nutzung scheint für SAP sehr ertragreich zu werden. Lizenzexperten raten den SAP-Bestandskunden, entsprechende „Alarmsysteme“ für das finanzielle Risiko einer Unterlizenzierung einzurichten.
Schadenshöhen beziehungsweise Lizenznachzahlungen von über zwei Millionen Euro halten auch Fachleute bei der DSAG e. V. für wahrscheinlich. Aber wenn bereits das Anzeigen von Daten als indirekte Nutzung verstanden wird – was dann?
In der PKL (SAP Preis- und Konditionenliste) findet sich der Begriff „indirekte Nutzung“ nicht – damit wird es schon mal sehr kompliziert. Was verboten ist, sollte auch genau definiert sein!
In den SAP-AGB heißt es jedoch unter Punkt 2.2.2
„[…] für alle Personen, die die vertragsgegenständige SAP-Software (direkt und/oder indirekt) nutzen, über die erforderlichen Nutzungsrechte, wie in der PKL definiert, verfügen […]“
Das Abschreiben wird zur Nutzung: In der SAP-PKL heißt es, Nutzung bezeichnet die Ausführung der Prozessfunktionen der Software, das Laden, das Ausführen, den Zugriff auf, die Verwendung der Software oder das Anzeigen von Daten, die aus diesen Funktionen hervorgehen.
Wenn nun der Sohn des SAP-Mitgründers Dietmar Hopp und SAP-Vorstand Gerd Oswald eine SAP-Fan-App für den Eishockeyverein Adler Mannheim publizieren und möglicherweise Teile der Daten dieser App aus dem SAP-System „IS Sports and Entertainment“ (IS steht für Industry Solution, von denen SAP 25 Stück hat) stammen, dann ist es indirekte Nutzung.
Daniel Hopp, Geschäftsführer der SAP Arena und der Adler Mannheim, hat etwa 100.000 Follower in den sozialen Netzwerken, wenn nur ein kleiner Teil dieser Fans sich die App lädt, gibt es für SAP – zumindest theoretisch – eine hohe Lizenzzahlung.
Indirekte Nutzung liegt vor, wenn Daten aus einem beliebigen SAP-System, in diesem Fall IS Sports and Entertainment, angezeigt werden!