Menschengerechte KI

Auch die Europäische Kommission hat Maßnahmen vorgelegt, mit denen sie die Möglichkeiten der KI im Interesse der Menschen noch besser erschließen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas steigern will.
E-3 Magazin
10. Oktober 2018
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Menschengerechte KI
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Die EU-Kommission möchte mit einer Reihe von Maßnahmen KI im Interesse der Menschen in Europa noch besser erschließen und die Wettbewerbsfähigkeit Europas weiter steigern.

Neben der Förderung von Investitionen ist die Entwicklung ethischer Leitlinien geplant. Die Kommission schlägt ein Konzept vor, das auf den folgenden drei Säulen beruht: Erhöhung öffentlicher und privater Investitionen, Vorbereitung auf sozioökonomische Änderungen und Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens.

Die EU sollte, nach Aussagen der Kommission, die Investitionen in KI-Forschung und -Entwicklung im öffentlichen und privaten Sektor bis Ende 2020 insgesamt um mindestens 20 Milliarden Euro steigern.

Dazu stockt die Kommission ihre Investitionen im Zuge des Forschungs- und Innovationsprogramms „Horizont 2020“ im Zeitraum 2018 bis 2020 auf 1,5 Milliarden Euro auf.

Durch diese Investitionen sollen zusätzliche Mittel bestehender öffentlich-privater Partnerschaften in Höhe von 2,5 Milliarden Euro mobilisiert werden, zum Beispiel in den Bereichen Big Data und Robotik.

Sie sollen dazu beitragen, die KI-Entwicklung in Schlüsselbereichen – vom Verkehr bis zum Gesundheitswesen – zu unterstützen, KI-Forschungszentren in ganz Europa zu vernetzen und zu stärken und KI-Tests und ‑Versuche zu fördern.

Darüber hinaus solle der Europäische Fonds für strategische Investitionen (EFSI) genutzt werden, um Unternehmen und Start-ups zusätzliche Mittel für KI-Investitionen bereitzustellen.

So sollen mit dem EFSI in einer Reihe von Schlüsselbereichen bis 2020 Gesamtinvestitionen von mehr als 500 Millionen Euro mobilisiert werden. Außerdem wird die Kommission weiter an der Schaffung eines investitionsfreundlichen Umfelds arbeiten.

Wie jede revolutionäre Technologie kann künstliche Intelligenz neue ethische und rechtliche Fragen aufwerfen, die etwa die Haftung oder potenziell parteiische Entscheidungen betreffen.

Durch neue Technologien sollten sich unsere Werte nicht ändern. Die Kommission wird daher bis Ende 2018 ethische Leitlinien für die KI-Entwicklung erarbeiten, die auf der Charta der Grundrechte der Europäischen Union beruhen.

Dabei wird sie Grundsätze wie Datenschutz und Transparenz berücksichtigen und sich auf die Arbeit der Europäischen Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der neuen Technologien stützen.

Bei der Entwicklung dieser Leitlinien wird die Kommission zudem mit allen beteiligten Akteuren in einer europäischen KI-Allianz zusammenarbeiten. Bis Mitte 2019 wird die Kommission außerdem unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung eine Leitlinie zur Auslegung der Produkthaftungsrichtlinie vorlegen, um Verbrauchern und Herstellern Klarheit über ihre Rechte und Pflichten bei Produktmängeln zu verschaffen.

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