Information und Bildungsarbeit von und für die SAP-Community

Ein erstes Entgegenkommen

Seit Monaten sind die DSAG und SAP in Gesprächen darüber, wie in Zukunft mit dem strittigen Thema der „NetWeaver Foundation For Third Party Applications“ umzugehen ist.
Guido Schneider, Aspera
30. November 2017
Lizenzen
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Im August 2017 gab es dazu eine Veröffentlichung im DSAG-Netz. Dabei ging es unter anderem um die Neuregelung der Lizenzierungspflicht für Drittanbieter-Szenarien (SAP NetWeaver Foundation for 3rd Party Applications). Von einem Meilenstein war gar die Rede.

Zugriff über APIs nicht mehr lizenzpflichtig

Darin stellte die DSAG unter anderem klar, dass der Code von Kunden oder von Drittanbietern auf dem Abap- oder Java-Stack laufen muss, damit überhaupt ein Anspruch seitens der SAP gegeben ist.

Warum war dies wichtig?

In den PKLs bis 2015/4 war stets von Runtime-Umgebungen die Rede. Das hatte SAP in der PKL 2016/2 jedoch geändert. Da hieß es plötzlich, dass auch Anwendungen, die über APIs auf die Daten in den SAP-Tabellen zugreifen, ebenfalls eine zusätzliche „SAP NetWeaver Foundation For Third Party Application“-Lizenz benötigen, was eine deutliche Verschlechterung der bisherigen Forderungen bedeutete.

Das wurde nun wieder rückgängig gemacht. Darüber hinaus teilte die DSAG mit, die SAP kläre intern, ob für Anwendungen, die der reinen Systemadministration, dem Systemmonitoring oder dem Systemmanagement dienen, die Lizenzpflicht in Zukunft ebenfalls nicht mehr bestehen sollte.

In den DSAG-NWF-Erläuterungen 2017 heißt es unter Punkt 2.2: „Weitere, von der Lizenzierungspflicht ausgenommene Fälle“: Des Weiteren interpretiert SAP die Lizenzpflicht für NWF TPA derzeit so, dass solche Anwendungen (von Dritten/Kunden), die rein der Systemadministration, dem Systemmonitoring und oder dem Systemmanagement dienen, keine Lizenzpflicht für NWF TPA auslösen.

Die Umsetzung dieser Interpretation muss noch SAP-intern geklärt werden.“ Inzwischen hat SAP diesen Punkt intern geklärt und ihn unter Punkt 5.13 in die aktuelle PKL 2017/4 aufgenommen.

SAP verlangt diese Lizenz von ihren Kunden, wenn diese ihre Eigenentwicklungen (Add-ons) oder Software von Drittanbietern auf der Net­Weaver-Runtime-Umgebung laufen lassen wollen.

Davon gibt es Stand heute zwei Ausnahmen:

Erstens: die Eigenentwicklungen (Add-ons) oder die Software von Drittanbietern greifen nicht auf Informationen (Daten) in den SAP-Tabellen (Datenbank) zu.

Zweitens: Add-ons und Drittanbieter-Software, die ausschließlich Funktionalität für Systemadministration, -monitoring und -management enthalten. [Neu seit PKL 2017/4]

Die aktuelle Änderung in der PKL 2017/4 ist das erste wirkliche Entgegenkommen der SAP in dieser Sache. Was bedeutet diese Änderung für SAP-Kunden? Die Begriffe Systemadministration, Systemmonitoring und Systemmanagement gehören alle zum Aufgabenfeld der SAP-Basis.

Darunter fallen also alle Drittanbieter-Software für Identity-Management, Berechtigungsverwaltung, Security-Management, Lizenzmanagement, Überwachungssoftware (Monitoring) und SAP-System-Kopien.

Noch lange nicht die beste Lösung für Kunden

Wir begrüßen diese Entwicklung sehr, obwohl wir nach wie vor der Meinung sind, dass die gesamte Forderung der SAP unrechtmäßig war und ist. Bis Ende 2018 hat SAP angekündigt, weitere Veränderungen diesbezüglich zu treffen.

Ideal wäre, wenn SAP ihre Forderungen ganz von der PKL streichen würde. Nach mittlerweile drei Jahren der Diskussion glauben wir jedoch nicht wirklich daran, dass dies passieren wird.

Um das Thema endgültig aus der Welt zu schaffen, wäre eine einfache und kostengünstige Lösung für alle SAP-Kunden praktikabel. Unser Vorschlag: eine einmalige Pauschale von 16.000 Euro, wie damals, bei der NetWeaver-Einführung.

Im Gegenzug sollten alle SAP-Kunden das uneingeschränkte Recht erhalten, Nicht-SAP-Software – einschließlich Zugriff auf die Daten in den SAP-Anwendungstabellen – auf der SAP-Laufzeit­umgebung zu nutzen.

https://e3mag.com/partners/aspera-gmbh/

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Guido Schneider, Aspera

Guido Schneider war bis Juni 2020 SAP-Lizenzexperte bei Aspera.


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