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Digitale Verwaltung mit Standards

Bis zum Jahresende 2022 sollte die Digitalisierung der deutschen Behörden ein gutes Stück weiter sein. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sah vor, dass 575 Dienstleistungen zur Verfügung stehen.
E-3 Magazin
21. April 2023
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DSAG zum Status quo beim Onlinezugangsgesetz (OZG)

Dieses Vorhaben haben Bund und Länder schon Mitte 2022 aufgegeben und 35 Projekte priorisiert, von denen bis jetzt 33 umgesetzt wurden. Aus DSAG-Sicht keine Überraschung, aber ein Armutszeugnis für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, so Hermann-Josef Haag, DSAG-Fachvorstand Personalwesen und Public Sector der Deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe.

Hermann Josef Haag, DSAG

Maßnahmen wie das Onlinezugangsgesetz, das Registermodernisierungsgesetz und die Digitalstrategie sind wichtig. Es braucht tiefgreifendes Verständnis von Digitalisierung der Behörden.


Hermann-Josef Haag,
Fachvorstand Public Sector, DSAG

„Die Behördendigitalisierung in Deutschland ist und bleibt eine Dauerbaustelle. Es ist nicht überraschend, dass der Zeitplan des OZG nicht eingehalten wurde. Schon als die Bundesregierung im Mai vergangenen Jahres die Anforderung von 575 zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen auf 35 priorisierte Projekte gekürzt hat, wurde deutlich, welche Mammutaufgabe das OZG für die öffentlichen Verwaltungen darstellt. Dass am Ende nur 33 bis Ende des Jahres umgesetzt wurden, zeigt mehr als deutlich, wie ambitioniert das ursprüngliche Ziel tatsächlich war. Aus DSAG-Sicht ist klar, dass die Umsetzung von Anfang an unrealistisch war – insbesondere vor dem Hintergrund, dass es zu wenige Vorgaben durch das OZG gibt. Hier hätte stärker auf Expertise aus der öffentlichen Verwaltung zurückgegriffen werden müssen, dann wäre es vielleicht nicht zu einer solchen Fehleinschätzung gekommen. Viele Verwaltungsgänge sind nicht vollständig digitalisierbar und die Umsetzung in den Verwaltungen ist mit dem vorhandenen Personal und bei den zahlreichen heterogenen Systemlandschaften kaum möglich.“

Aus DSAG-Sicht ist es notwendig, dass die Novellierung des Gesetzes mehr Vorgaben zu Standardisierung macht und den Digitalisierungsprozess bis in die Verwaltung hinein berücksichtigt. Ein digitales Formular, das Bürger ausfüllen und das dann in der Verwaltung in einen analogen Prozess übergeht, ist keine Ende-zu-Ende-Digitalisierung!

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