Danke, SAP! Da wären noch ein paar Fragen…
Schätzungen zufolge erzielte die SAP-Community im Jahr 2018 rund 300 Milliarden US-Dollar Umsatz. Dadurch sind viele Organisationen und Berater in den vergangenen Jahren zu Wohlstand gekommen.
Aus diesem Grund möchte ich mich – auch im Namen der über 18.000 offiziellen Partner – bei SAP bedanken. Nicht nur Aktionäre, Gründer und Mitarbeiter, sondern vor allem das Partnernetz profitieren von einer gesunden und stabilen SAP.
SAP entwickelt gute Lösungen. So bauen Kunden der SAP beispielsweise über 95.000 Autos täglich oder stellen 82 Prozent aller weltweit produzierten medizinischen Geräte her. Die Lösungen haben ihren Preis.
SAP-Software ist nicht günstig. Wie jeder andere Urheber hat auch SAP das Recht, sich geistiges Eigentum angemessen bezahlen zu lassen. Urheberrecht, §11 Allgemeines, zweiter Satz:
„Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.“
Die Frage ist nur, was unter „angemessener Vergütung“ verstanden wird. Doppelte Lizenzierung gehört eindeutig nicht dazu.
NetWeaver OpenHub: Nach dem Erwerb von Business Warehouse (BW) verlangt SAP eine zusätzliche Gebühr für den Datenexport, wenn die Daten in einem Non-SAP-Analyse-Tool weiter betrachtet werden.
SAP erklärt diese zusätzliche Forderung damit, dass ihr geistiges Eigentum in der Datenstruktur liege, die „indirekt genutzt“ werde. Der Begriff der „Nutzung“ wird von SAP nicht nur „großzügig“ interpretiert, sondern auch nicht in allen Fällen im Einklang mit dem Urhebergesetz (zum Beispiel §69c) angewendet.
Der Listenpreis für NetWeaver OpenHub liegt bei 250.000 Euro. Auch wenn wahrscheinlich die wenigsten diesen Preis bezahlt haben, so haben sie vermutlich aber auch keinen zusätzlichen Mehrwert von SAP bekommen.
Anmerkung: Es gibt auch SAP OpenHub for S/4 Hana, das heißt, auch in Zukunft möchte SAP an dieser zusätzlichen Gebühr festhalten. Warum muss SAP diese Gebühr erheben? Wurde mit dem Erwerb der BW-Lizenz die Nutzung der Software, einschließlich der uneingeschränkten Nutzung der Daten, nicht schon angemessen vergütet?
Indirekte Nutzung: Als ERP Central Component (ECC) auf den Markt kam, war von indirekter Nutzung noch keine Rede. Auch in den AGBs und der Preis- und Konditionenliste (PKL) konnte man dazu nichts finden.
Zusätzliche SAP-Lizenzen für die Partnerlösungen mussten – von einigen Ausnahmen abgesehen – von 1993 bis 2014 nicht an SAP gezahlt werden. Allerdings stand seit etwa 2011 in den AGBs, dass der direkte und der indirekte Zugriff lizenzpflichtig sind.
In der PKL stand davon nichts. Heute findet man dazu in der PKL den sogenannten „SAP Platform User“, der berechtigt ist, über Schnittstellen auf die SAP-Software zuzugreifen und diese zu nutzen.
Konkretes Beispiel: Ein Automobil-Hersteller setzt SAP-Software ein und ist ausreichend lizenziert. Ein Zulieferer setzt ebenfalls SAP ein und ist ebenfalls ausreichend lizenziert. Beide beschließen, ihre SAP-Systeme zu verbinden und Daten auszutauschen.
Nach dem neuen Preismodell „Digital Access“ müsste jetzt derjenige, bei dem Belege im SAP-System erzeugt werden, diese zusätzlich lizenzieren. Nach dem alten Preismodell müsste für jeden Benutzer die SAP-Platform-User-Lizenz zusätzlich erworben werden. Liegt hier nicht eine Art doppelte Lizenzierung vor?
Genauso wenig wurde den Kunden damals erklärt, dass sie neben den SAP-Developer-Lizenzen zusätzliche Lizenzen für die Nutzung des selbst entwickelten Codes bezahlen sollten.
„SAP NetWeaver Foundation for Third Party Applications“ heißt die Lizenz, welche Kunden kaufen sollen, wenn der Code auf Informationen in den SAP-Tabellen zugreift. Das soll das Recht einräumen, zusätzlich zum Runtime-Nutzungsrecht der NetWeaver Foundation auch Non-SAP-Applikationen auf der NetWaever-Runtime-Umgebung laufen zu lassen.
Der Kunde soll also neben dem erworbenen Runtime-Nutzungsrecht und der SAP-Developer-Lizenz noch zusätzlich für deren Nutzung bezahlen. Wäre es nicht „angemessen“, wenn SAP-Bestandskunden nur einmal für die Nutzung der Runtime-Umgebung zahlen? Danke, liebe SAP, für alles! Aber wir finden: Wer einmal zahlt, zahlt genug.