Ihre BRIM-Strategie sollte kein Glücksspiel sein
Die gesteigerte Nachfrage an gebündelten Mehrkomponentenverträgen führte mit IFRS 15 zu neuen Spielregeln der Erlösrealisierung. Mit SAP BRIM und dem von SAP zum Zweck der standardkonformen Umsatzlegung konzipierten Add-on RAR (Revenue Accounting and Reporting, mit S/4 Hana 1809 einschließlich des Add-ons für SAP Sales Integration ein integraler Bestandteil von S/4) ist dafür gesorgt, dass das Abrechnungsblatt ein gutes ist.
Mit BRIM ist die Möglichkeit gegeben, den gesamten Offer-to-Cash Geschäftsprozess aus einer Hand zu bewältigen. Angebote für physische Produkte wie auch Services können erstellt und in Convergent Invoicing für den Kunden basierend auf einem gültigen Vertrag zu einer Rechnung zusammengefasst werden.
Bei Kundenverträgen mit mehreren Komponenten gibt IFRS 15 ein neues Regelwerk vor: Die Höhe der realisierten Erlöse muss der Relation der Einzelveräußerungspreise (EVPs) der Einzelleistungen des Vertrages entsprechen.
Der Zeitpunkt der Erlösrealisation muss zugleich mit der Erfüllung der Leistungsverpflichtung erfolgen. Hier kommt RAR ins Spiel. Anhand von zwei Beispielen wird aufgedeckt, warum die Kombination aus SAP BRIM und RAR die optimale Starthand ist: Im ersten Fall wird eine Internetgrundgebühr von 40 Euro monatlich mit einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren angeboten.
Im Paket ist ein Laptop enthalten, der mit 1 Euro bepreist ist. Mittels BRIM werden die Positionen aus den Vorsystemen konvergent in Rechnung gestellt und die Rechnungsbeträge in das Nebenbuch-Vertragskontokorrent gebucht.
Über RAR werden die eigenständigen Leistungsverpflichtungen, also Laptop und Grundgebühr, des Kundenvertrages identifiziert. Der Transaktionspreis (1+40*24 = 961) wird in Relation zu den EVPs auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen aufgeteilt und bei Erfüllen der jeweiligen Leistungsverpflichtung realisiert.
So wird bei Unterzeichnung des Vertrages und Übergabe des Laptops bereits der zu dem Transaktionspreis relationale EVP des Laptops als Erlös verzeichnet und nicht der bepreiste 1 Euro.
Als zweiten Fall werden zwei Services in einem Bundle angeboten. Gemeinsam mit einer Softwarelizenz um 150 Euro werden dreijähriger Support und Wartung um monatlich 75 Euro angeboten.
Auch in diesem Fall muss der Transaktionspreis relational zu den EVPs auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt werden. Da hier keine physische Übergabe stattfindet, wird der Betrag der Softwarelizenz zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem der User Zugang zu der Software erhält.
Zusätzlich schreibt IFRS 15 die Bereitstellung von informativeren und relevanteren Angaben zur Erlösrealisierung vor. Seit dem Inkrafttreten mit 1. Januar 2018 kommt es zum Showdown für börsennotierte Unternehmen.
Mit den neuen Richtlinien zum Erlösreporting gibt es für Bluffs keine Chance. Bei all den offenliegenden Vorteilen gilt es zu beachten, dass der Einsatz von BRIM mit RAR nur durch eine fachgerechte Umsetzung zu einer Safe Bet wird.
Aufgrund der prinzipienbasierten und daher teilweise abstrakten Umsatzlegung nach IFRS 15 wird die Übertragung dieser Grundsätze auf spezifische Sachverhalte erschwert.
Auf Business-Seite müssen Entscheidungen getroffen werden, die grundlegenden Einfluss auf die Bilanzierungspraxis nehmen werden. Erfahrene Implementierungspartner unterstützen sowohl im konzeptionellen Design als auch in der technischen Umsetzung, um ein optimales Erlösmodell für individuelle Geschäftsfelder zu erreichen.
Einige werden zu den Gewinnern der digitalen Transformation zählen, einige zu den Verlierern. SAP BRIM bietet gemeinsam mit RAR den nötigen Startvorteil, damit es zum Schluss nicht heißt: „Rien ne va plus.“