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ePrivacy-Verordnung

Die deutsche Wirtschaft kämpft immer noch mit der Datenschutz-Grundverordnung. Fast eineinhalb Jahre nach Geltungsbeginn haben zwar zwei Drittel die Regeln in großen Teilen umgesetzt.
E-3 Magazin
22. Januar 2020
ePrivacy-Verordnung
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Dabei hat allerdings erst ein Viertel (25 Prozent) die Umsetzung der DSGVO vollständig abgeschlossen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen aus Deutschland, die der Digitalverband Bitkom im Rahmen seiner Privacy Conference vorgestellt hat.

Weitere 24 Prozent haben die Verordnung teilweise umgesetzt, sechs Prozent stehen noch am Anfang.

„Die Datenschutz-Grundverordnung trifft vor allem kleine und mittlere Unternehmen hart“

sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

„Nach wie vor bestehen große Unsicherheiten bei der Auslegung der neuen Regeln. Eine vollständige Umsetzung der DSGVO scheint vielen Unternehmen unmöglich.“

Rechtsunsicherheit und ein schwer abzuschätzender Umsetzungsaufwand sind für jeweils zwei Drittel der Unternehmen (68 Prozent) die größten Herausforderungen.

Mehr als die Hälfte (53 Prozent) beklagt fehlende Umsetzungshilfen, gut ein Drittel (37 Prozent) sieht fehlendes Fachpersonal als größte Herausforderung.

Kein Bremsklotz

„Wir müssen die Datenschutzregeln so weiterentwickeln, dass der Schutz der Privatsphäre und die Entwicklung innovativer datengetriebener Geschäftsmodelle in Einklang gebracht werden können. Datenschutz sollte kein lästiger Bremsklotz, sondern Leitplanke mit Orientierungsfunktion für datenbasierte Dienste sein“

so Dehmel.

Nahezu alle Unternehmen (98 Prozent) fordern Nachbesserungen der DSGVO. Gleichzeitig sind fast ebenso viele (95 Prozent) der Meinung: Die DSGVO ist praktisch nicht komplett umsetzbar.

Drei Viertel (74 Prozent) geben an, dass ihre Kunden genervt sind von zusätzlichen Infoblättern und Hinweisen. Drei von zehn Befragten (29 Prozent) finden, dass die DSGVO Innovationen innerhalb der EU verhindert.

Und jedes sechste Unternehmen (16 Prozent)sagt sogar: Die DSGVO ist eine Gefahr für unser Geschäft. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) glaubt, die DSGVO wird zu einheitlicheren Wettbewerbsbedingungen in der EU führen. Und ein Viertel (25 Prozent) sieht in der Datenschutz-Grundverordnung Vorteile für das eigene Unternehmen.

„Die EU-Kommission wird die DSGVO im nächsten Jahr genau prüfen. Sie sollte Erleichterungen für KMUs vorsehen und auch die Datennutzung im Forschungsumfeld erleichtern.

Im Innovationsumfeld und insbesondere für Schlüsseltechnologien wie künstliche Intelligenz müssen die Rahmenbedingungen mit der Entwicklung Schritt halten.

Wir brauchen hier die nötige Dynamik, um Datenschutz und Datenverarbeitung, Risikoabschätzungen und wirtschaftliche sowie gesellschaftliche Potenziale in Einklang zu bringen“

so Dehmel.

Darüber hinaus sehen sich Unternehmen mit Datenschutzherausforderungen durch den anstehenden Brexit konfrontiert. Mehr als die Hälfte (53 Prozent) lässt Personendaten von externen Dienstleistern im Ausland verarbeiten.

Von diesen sind es wiederum elf Prozent, die dies in Großbritannien erledigen lassen. Die Konsequenz: Die überwiegende Mehrheit (84 Prozent) derer, die derzeit Personendaten in Großbritannien verarbeiten lassen, will dies nach dem Brexit nicht mehr tun. Dehmel:

„Nach dem Brexit dürfen personenbezogene Daten nicht mehr ohne Weiteres nach Großbritannien übermittelt werden. Ohne Brexit-Deal müssen viele betroffene Unternehmen ihre Prozesse umgehend anpassen und neu aufsetzen. Das kann sich unmittelbar auf den Geschäftserfolg auswirken und die Wirtschaft in Deutschland insgesamt empfindlich treffen.“

Um weiterhin einen freien Datenverkehr zu garantieren, müsste die EU aus Sicht des Bitkom einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss fassen. Im Falle des No-Deal-Szenarios würde solch ein Beschluss aber nicht rechtzeitig vorliegen.

Abschließend Susanne Dehmel:

„Die EU muss aus den Erfahrungen der DSGVO lernen. Eine unklare und zu weit gefasste Verordnung provoziert Rechtsunsicherheit und Probleme bei der Umsetzung. Nach derzeitigem Stand gefährdet die ePrivacy-Verordnung die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen.“

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