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Erhebliche Zweifel

Seit dem Aus des „Privacy Shield“-Abkommens besteht für Datentransfers eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Ein neues Abkommen soll die Rechtssicherheit nun wiederherstellen.
E-3 Magazin
6. September 2022
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Der Austausch von personenbezogenen Daten zwischen den USA und der EU soll wieder auf rechtssicheren Füßen stehen. So plant es zumindest die Politik. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor zwei Jahren die Datenschutzvereinbarung der EU mit den USA (Privacy Shield) für ungültig erklärt hatte, kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im März 2022 einen neuen Ansatz an: das Trans-Atlantic Data Privacy Framework. Ein solches neues Datenschutzabkommen wird von der europäischen Wirtschaft dringend erwartet. Aber schafft das geplante „Privacy Shield 2.0“ wirklich Rechtssicherheit? Zwar wird das konkrete Abkommen erst frühestens im Herbst 2022 erwartet.

Bereits jetzt lässt sich aber sagen: Es ist fraglich, ob eine neue Datenschutzvereinbarung den strengen Anforderungen der EU-DSGVO genügen wird. Der Grund ist einfach: Das US-amerikanische Rechtssystem müsste erheblich verändert werden, damit es den Anforderungen der EU-DSGVO entspricht. Es ist sehr zweifelhaft, dass die Vereinigten Staaten ihre Einstellung zu massenhafter Überwachung und ihre Gewichtung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung kurzfristig ändern werden. Dafür gibt es derzeit keinerlei Signale.

Im Gegenteil: Der sogenannte Abschnitt 702 des US-Geheimdienstgesetzes, „Foreign Intelligence Surveillance“ (FISA), wurde erst kürzlich verlängert. Mit ebendiesem Gesetz räumt das US-amerikanische Recht den nationalen Sicherheitsbehörden weitreichende Zugriffsbefugnisse auf personenbezogene Daten ein, die von Organisationen gespeichert oder übermittelt werden. Geheimdienste, wie die NSA, dürfen Kommunikationsdaten von sogenannten Non-US Persons auswerten, die von US-amerikanischen Unternehmen erhoben wurden – und zwar ohne konkreten Verdacht und ohne entsprechenden Gerichtsbeschluss. Dies steht im eklatanten Widerspruch zur EU-DSGVO.

Prof. Dr. Dirk Heckmann, TU München
Prof. Dr. Dirk Heckmann, Lehrstuhl für Recht und Sicherheit der Digitalisierung, TU München

Die Leidtragenden sind die europäischen Unternehmen. Diese benötigen für ihre Digitalisierungsstrategien und die Homeoffice-Realität seit Beginn der Coronapandemie jetzt Rechtssicherheit bei der Nutzung von Cloud- und Collaboration-Systemen, wie Microsoft Teams und SharePoint Online. Möglich ist Rechtssicherheit nur mit einer technischen Lösung, bei der sensitive Daten von den Arbeitsprozessen und Serviceangeboten außereuropäischer Cloud-Provider abgekoppelt werden.

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Veranstaltungsort

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Veranstaltungsdatum

Mittwoch, 21. Mai, und
Donnerstag, 22. Mai 2025

Early-Bird-Ticket

Verfügbar bis Freitag, 24. Januar 2025
EUR 390 exkl. USt.

Reguläres Ticket

EUR 590 exkl. USt.

Veranstaltungsort

Hotel Hilton Heidelberg
Kurfürstenanlage 1
D-69115 Heidelberg

Veranstaltungsdatum

Mittwoch, 5. März, und
Donnerstag, 6. März 2025

Tickets

Reguläres Ticket
EUR 590 exkl. USt
Early-Bird-Ticket

Verfügbar bis 24. Dezember 2024

EUR 390 exkl. USt
Veranstalter ist das E3-Magazin des Verlags B4Bmedia.net AG. Die Vorträge werden von einer Ausstellung ausgewählter SAP-Partner begleitet. Der Ticketpreis beinhaltet den Besuch aller Vorträge des Steampunk und BTP Summit 2025, den Besuch des Ausstellungsbereichs, die Teilnahme an der Abendveranstaltung sowie die Verpflegung während des offiziellen Programms. Das Vortragsprogramm und die Liste der Aussteller und Sponsoren (SAP-Partner) wird zeitnah auf dieser Website veröffentlicht.