Shortfacts – Juni 2017
SAP-Darlehensverwaltung
Innobis hat die Voraussetzung für die rechtskonforme Effektivzinsberechnung in der SAP-Darlehensverwaltung gemäß Paragraf 6 Preisangaben-Verordnung (PAngV) geschaffen.
Banken und Finanzinstitute benötigen keine Drittsysteme mehr. Sie können so der Pflicht nachkommen, den Kunden über den korrekten Effektivzins zu informieren.
Der Vorteil für den Kunden: Darlehensangebote mit gleicher Zinsfestschreibungsdauer sind vor und bei Vertragsschluss besser vergleichbar. Die geschäftsvorfallabhängige Berechnung des Effektivzinses im SAP-System lässt sich in allen Phasen der Finanzierung zum Vorteil der Bank nutzen – vom Beratungsgespräch bis hin zur Prolongation.
Die in die Darlehensverwaltung integrierte Effektivzinsberechnung ist nachvollziehbar und damit prüfungs- und revisionssicher (Nachweispflicht) gemäß den Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Innobis setzt bei der Effektivzinsberechnung für SAP-Systeme auf ein virtuelles Darlehen, d. h. auf eine „Kopie“ des Vertrags aus SAP FS-CML (Darlehensverwaltung) einschließlich aller mathematisch relevanten Parameter.