Planlos ins neue Datenschutzjahr?
Am 25. Mai 2018 ist es so weit: Die zweijährige Übergangsfrist zur Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung endet. Unternehmen, die personenbezogene Daten nutzen, müssen dann der Richtlinie entsprechen und deren Anforderungen bei der SAP-Nutzung ausreichend und nachweisbar berücksichtigen.
Doch obwohl über zwei Drittel der Befragten (73 Prozent) angeben, dass sie wissen, welche Anforderungen an die IT die EU-DSGVO mit sich bringt, haben bisher gerade einmal 53 Prozent der befragten Unternehmen eine Vorgehensweise (Roadmap) zur Umsetzung.
Einen Grund dafür sieht DSAG-Geschäftsführer in den vielen offenen Fragen:
„Umfrageteilnehmer haben beispielsweise angemerkt, dass es aktuell noch keine Rechtsprechung zur EU-DSGVO gibt. Daher ist nun zu befürchten, dass viele Unternehmen auf den letzten Drücker anfangen, die EU-DSGVO umzusetzen, ohne sich sauber und umfassend informiert zu haben.“
Dementsprechend niedrig ist die Zahl derer, die wirklich zuversichtlich sind, dass ihr Unternehmen es schafft, sich fristgerecht bis zum Stichtag entsprechend der EU-Datenschutz-Vorgaben aufzustellen.
Das sind 39 Prozent der Befragten. Bisher sind laut Umfrage erst knapp vier Prozent der Befragten auf die Einführung vorbereitet und entsprechen bereits zum jetzigen Zeitpunkt den Anforderungen der Verordnung.