LkSG: Fair, transparent und gerecht
Neuerscheinung im Huss-Verlag erklärt das neue Lieferkettengesetz
Im Frage-und-Antwort-Format wird unter anderem geklärt, ob man alle Lieferanten auf Menschenrechtsverstöße prüfen muss, ob Tochterunternehmen auch zum eigenen Geschäftsbereich gehören oder wie lange die Vorbereitung und Umsetzung aller gesetzlichen Mindestanforderungen in etwa dauern. Ab 2024 gilt das Gesetz dann auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern, die sich bereits jetzt entsprechend vorbereiten können. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) läutet in Deutschland einen dringend notwendigen Paradigmenwandel ein: Wenn Corporate Responsibility auf freiwilliger Ebene keine Effekte in den Lieferketten hat, dann müssen Vorgaben für Menschenrechte und Umweltschutz verbindlich und mit staatlichen Maßnahmen umgesetzt werden, um Risiken zu erkennen, Verstößen vorzubeugen, sie gemeinsam zu minimieren und zu beenden.
So weit die Theorie, die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe e. V. (DSAG) wird – mit Unterstützung von SAP – nun auch den dringend benötigten praktischen Nutzen zum LkSG liefern. „Schließlich müssen wir alle das neue Gesetz mit den bestehenden IT-Infrastrukturen, Software-Lizenzen und Wartungsverträgen optimal handhaben; denn administrativer Aufwand und gesetzliche Anforderungen werden weiter steigen“, so Karin Gräslund, DSAG-Fachvorständin Finanzen und Sustainability.
“Für Berater ist es essenziell, sich in kürzester Zeit einen Überblick über die Ist-Prozesse eines Unternehmens zu verschaffen.“
Karin Gräslund,
Fachvorstand Finanzen und Sustainability, DSAG
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten – kurz LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) – wurde am 11. Juni 2021 vom Deutschen Bundestag beschlossen und verpflichtet Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten innerhalb ihrer globalen Lieferketten zu beachten, umzusetzen und bei Bedarf zu ahnden. Allerdings gelten die Sorgfaltspflichten juristisch nur für direkte Zulieferer und gegebenenfalls deren Zulieferer. Im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung wird dies zwar juristisch helfen, für einen ganz praktischen und proaktiven „Ruck durch die unternehmerische Gesellschaft“ greift diese Botschaft aber viel zu kurz.
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