Cyber Resilience Act


EU-Verordnung zu Cyber-Resilienz kann Millionenstrafen bedeuten
Besonderen Schutz erfordern dabei industrielle Netzwerke und kritische Infrastrukturen. Laut der Europäischen Union gibt es aktuell alle elf Sekunden einen Ransomware-Angriff. Um Hersteller, Distributoren und Importeure in die Pflicht zu nehmen, drohen empfindliche Strafen, wenn Sicherheitslücken bei Geräten auffallen und nicht korrekt gemeldet und geschlossen werden. „Der Druck auf die Industrie – Hersteller, Distributoren und Importeure – wächst immens. Die EU wird diese Verordnung kompromisslos umsetzen, auch wenn noch einige Arbeitsschritte zu erledigen sind, etwa bei den lokalen Landesbehörden“, sagt Jan Wendenburg, Geschäftsführer von Onekey. Die Strafzahlungen für betroffene Hersteller sind hoch: bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes im abgelaufenen Geschäftsjahr – die größere Zahl zählt.
„Damit ist unmissverständlich klar: Bei Nichtumsetzung der Vorgaben drohen den Herstellern empfindliche Strafen“, so Wendenburg. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht eine Geltung der Vorgaben bereits 24 Monate nach Inkrafttreten der Verordnung vor. Einzelne Elemente wie bspw. die Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen sollen bereits nach 12 Monaten gelten. „Der Zeithorizont ist knapp, wenn man bedenkt, dass Bestellungen für IT-Produkte bei OEM-Herstellern bereits dieses Jahr für die kommenden 12 bis 18 Monate getätigt werden. Daher muss die zeitliche Situation schon jetzt bedacht und gelöst werden, bevor am Ende ein Produkt aufgrund von Mängeln nicht auf den Markt gebracht werden kann oder sich die Markteinführung verzögert“, erklärt Jan Wendenburg.
Das Unternehmen Onekey betreibt eine Firmware-Analyse-Plattform zum Auffinden von Sicherheitslücken in smarten und vernetzten Geräten, von Staubsaugerrobotern bis zu Industriesteuerungen mit Millionenwert. Mit einem Cyber-Resilience-Readiness-Assessment bietet man die Möglichkeit, dass Hersteller, Distributoren und Importeure bereits jetzt ihre Produkte auf essenzielle Anforderungen des Cyber Resilience Act prüfen und darüber hinaus Sicherheitslücken untersuchen und auch die von der EU-Kommission geforderte SBOM (Software Bill of Materials) mit Inhalten füllen können.