KI-Verordnung birgt Rechtsunsicherheiten

Dieser Verordnungsvorschlag sieht unter anderem Verbote für bestimmte Praktiken im Bereich der KI, besondere Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme und Verpflichtungen für Betreiber solcher Systeme, harmonisierte Transparenzvorschriften für KI-Systeme und Vorschriften für die Marktbeobachtung und Marktüberwachung vor.
Der BVDW befürwortet grundsätzlich einen europaweiten Ansatz im Umgang mit künstlicher Intelligenz, wirft jedoch zugleich die Frage auf, ob eine solche einheitliche Verordnung, wie sie nun vorgelegt wurde, das geeignete Mittel ist, um KI in Europa sinnvoll und gewinnbringend zu gestalten.
„Aus Sicht des BVDW ist vertrauensvolle und innovationsfreudige künstliche Intelligenz ein wesentlicher Standortfaktor für Europa und seine Wirtschaft. Die Einhaltung europäischer Werte und Grundsätze ist dabei von höchster Relevanz und der Mensch sowie die Auswirkungen auf ihn sollten bei allen Bestrebungen im Fokus stehen“, erläutert BVDW-Vizepräsident Achim Himmelreich.
Eine umfassende Grundregulierung erscheint aus Sicht des BVDW vor dem Hintergrund laufender wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen verfrüht. Zudem ist fraglich, ob eine derartige Verordnung überhaupt umsetzbar ist und dadurch Rechtssicherheit geschaffen werden kann. Das Ziel, eine erste umfassende Grundregulierung für KI zu schaffen, erscheint somit als sehr ambitioniert.
„Die Details der Verordnung legen aus Sicht des BVDW offen, dass ein horizontaler Ansatz, der für jegliche KI-Anwendungen gilt, bei der Vielfalt der Funktionsweisen und Einsatzgebiete von KI massive Schwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten mit sich bringt“, erörtert Himmelreich.
Denn KI wird in den unterschiedlichsten Bereichen eingesetzt und birgt dementsprechend auch verschiedene Risiken und Chancen – auch mit Blick auf datenschutzrechtliche Fragestellungen. Wenn KI beispielsweise im Gesundheitsbereich angewendet wird, könnten über einen sektoralen Ansatz zahlreiche ungeklärte Rechtsfragen einer Lösung zugeführt werden. Daher fordert der BVDW die Kommission auf, statt eines horizontalen einen sektoralen Ansatz zu wählen und Anpassungen vorzunehmen.