„Überfällige NIS-2-Umsetzung“


Mit dem Bundestagsbeschluss vom 14. November zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS 2 wurde nach Ansicht des Digitalverbands Bitkom die Cybersicherheit in Deutschland gestärkt und mehr Rechtssicherheit für Unternehmen geschaffen. Zugleich können die Neuregelungen für den Einsatz sogenannter kritischer Komponenten erhebliche Auswirkungen auf die Investitionsentscheidungen von Unternehmen und damit die Digitalisierung in Deutschland haben.
„Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie war überfällig. Cyberangriffe bedrohen Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft. Den deutschen Unternehmen ist so zuletzt ein jährlicher Schaden von 202 Milliarden Euro entstanden“, sagt Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst. Ziel der NIS-2-Richtlinie ist die Stärkung von Resilienz und Cybersicherheit in den Mitgliedsstaaten. Dafür wurde unter anderem die Definition kritischer Infrastruktur erweitert und damit eine Vielzahl von Unternehmen zu besonderen Sicherheitsvorkehrungen verpflichtet.

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„Unternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, Verbote können erhebliche Auswirkungen auf die
Geschäftstätigkeit haben.“
Ralf Wintergerst,
Präsident,
Bitkom
Als äußerst positiv bewertet Bitkom, dass im nun verabschiedeten Gesetz nachgelagerte Bundesbehörden in den Anwendungsbereich von NIS 2 einbezogen werden. Besonders in sensiblen Bereichen der Bundesverwaltung können Sicherheitslücken erhebliche finanzielle Schäden verursachen und das Vertrauen in demokratische Institutionen beschädigen. „Eine wirksame und glaubwürdige Cybersicherheitsarchitektur setzt voraus, dass der Staat selbst höchste Sicherheitsstandards einhält. Es ist nur konsequent und richtig, dass Bundesbehörden künftig denselben Anforderungen beim Risikomanagement unterliegen wie regulierte Unternehmen“, so Wintergerst.
Kritische Komponenten
Dagegen sind die zuletzt in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Neuregelungen zu sogenannten kritischen Komponenten nach Ansicht des Digitalverbands eher schädlich.
Vorgesehen ist nun, dass das Bundesinnenministerium in Abstimmung mit anderen Ressorts kritische Komponenten definiert und künftig auch eigenständig deren Einsatz untersagen kann. „Unternehmen brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, Verbote können erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben. Vor solch wichtigen Entscheidungen müssen die Betroffenen unbedingt vorab konsultiert werden“, so Wintergerst.
Die Definition von kritischen Komponenten sollte nach Ansicht des Bitkom auch künftig auf Grundlage technischer Kriterien durch die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfolgen.
Quelle: Bitkom



