SAP und Teradata – Kartellrechtsverfahren


Teradata warf SAP eine jahrzehntelange Kampagne der Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen, Urheberrechtsverletzungen und Verstößen gegen das Kartellrecht vor und reichte am 20. Juni 2018 Klage beim US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien ein. Teradata behauptete außerdem, dass SAP Hana durch die Veruntreuung des geistigen Eigentums von Teradata entwickelt und auf den Markt gebracht habe. (Quelle: Teradata)
Detaillierte Vorwürfe
In seiner offiziellen Stellungnahme ging Teradata näher auf diese Vorwürfe ein:
„SAP hat sich über ein Jahrzehnt lang wettbewerbswidrig verhalten, zum Nachteil der Kunden der Parteien und von Teradata gleichermaßen. SAP hat Teradata in ein angebliches Joint Venture gelockt, um Zugang zu Teradatas wertvollem geistigen Eigentum zu erhalten. SAPs Ziel für das Joint Venture war es, die über vier Jahrzehnte hinweg entwickelten Geschäftsgeheimnisse von Teradata zu stehlen und diese zu nutzen, um schnell ein konkurrierendes, wenn auch minderwertiges Produkt, SAP Hana, zu entwickeln und auf den Markt zu bringen. Nach der Veröffentlichung von SAP Hana hat SAP das Joint Venture umgehend beendet und versucht nun, seine Kunden dazu zu zwingen, ausschließlich Hana zu verwenden und Teradata auszuschließen.
„Teradata unterstützt den Wettbewerb und die Innovation im Bereich Daten und Analysen. Das Verhalten von SAP ist jedoch weder wettbewerbsfördernd noch innovativ. Wir glauben, dass die Einleitung rechtlicher Schritte gegen SAP ein notwendiger Schritt ist, um die Rechte und Interessen unserer Aktionäre und aller anderen Stakeholder, einschließlich unserer Kunden, zu schützen.“
Zeitplan des Falls
Das Gerichtsverfahren läuft seitdem weiter. Laut den offiziellen Angaben von SAP im SAP-Halbjahresbericht 2025 hat SAP unter „Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche im Zusammenhang mit geistigem Eigentum“ die folgenden Ereignisse im Gerichtsverfahren beschrieben:
„Im Jahr 2019 hat SAP Gegenklagen wegen Patentverletzung gegen Teradata erhoben und dabei Schadenersatz und Unterlassungsansprüche geltend gemacht. Im Jahr 2020 reichte Teradata eine zweite Zivilklage gegen SAP wegen Patentverletzung ein und forderte Schadenersatz und Unterlassungsansprüche. Im Februar 2021 reichte SAP in diesem zweiten US-Verfahren Gegenklagen wegen Patentverletzung gegen Teradata ein und erhob in Deutschland eine Zivilklage gegen Teradata wegen Patentverletzung, in der Schadenersatz und Unterlassungsansprüche geltend gemacht wurden.
„Alle Klagen zwischen den Parteien wurden im November 2021 abgewiesen, nachdem das Bezirksgericht eine summarische Entscheidung zugunsten von SAP zu den Kartell- und Geschäftsgeheimnisansprüchen von Teradata getroffen hatte. Teradata legte gegen die summarische Entscheidung des Bezirksgerichts Berufung ein. Im Dezember 2024 gab das US-Berufungsgericht der Berufung von Teradata statt und ordnete an, dass der Fall zur weiteren Verhandlung, einschließlich der Verhandlung über die Kartell- und Geschäftsgeheimnisansprüche von Teradata, an das Bezirksgericht zurückverwiesen wird. In der ersten Hälfte des Jahres 2025 wurde der Fall für April 2026 zur Verhandlung angesetzt.“ (Quelle: SAP)
Auch wenn die Vorwürfe anders sind als die von Teradata, hat die Europäische Kommission 2025 auch eine Untersuchung gegen SAP wegen wettbewerbswidriger Praktiken gestartet. Wie sich diese Verfahren weiterentwickeln, wird sich 2026 zeigen.
Quelle: Teradata





