27. Juni 2017
„Beschaffung“ bezeichnete bis in die 90er fast ausschließlich transaktionale Aspekte und taktisch-operative Funktionen. Die Einkaufsabteilungen waren ausführende Organe zur Abdeckung der Bedarfe der Geschäftsbereiche: Es galt und gilt, deren Bestellungen rechtssicher und richtlinienkonform abzuwickeln.