Indirekte Nutzung: Gestern, heute und morgen
In der guten alten R/3-Welt zwischen 1992 und 2001 war die Welt aus Sicht der IT-Anwender und der SAP-Lizenzierung vergleichsweise überschaubar und einschätzbar.
Nutzer, die im Dialogbetrieb mit SAP-Standardfunktionalitäten arbeiteten, benötigten eine Named-User-Lizenz, je nach Bedarf und Ausgestaltung als Professional oder Limited Professional User oder als andere Nutzerklassen.
Der Professional User umfasste dabei im Regelfall in der Wichtigkeit die Anwendungsfunktionalität der anderen „niederwertigen“ Klassifikationen. Drittsysteme, die mit SAP-Systemen synchron oder asynchron Daten austauschten (lesend oder schreibend), konnten dies über verschiedene technische Verfahren mittels eines sogenannten technischen User erledigen, der nicht gesondert berechnet wurde.
Für die Durchführung von Programm- Modifikationen und Vorabkorrekturen sowie die Entwicklung neuer Funktionalitäten in Ergänzung zum SAP-Standard stand die Programmiersprache Abap zur Verfügung, für die eine Entwicklungslizenz zur Erstellung von Programmen benötigt wurde.
Der Betrieb dieser Funktionen erfolgte im Rahmen der ohnehin lizenzierten SAP-Basis ohne ergänzende Berechnung. Diese war ja mit der Entwicklerlizenz für das Programmierwerkzeug Abap sowie der zugrunde liegenden Lizenz für die SAP-Basis abgegolten.
Seit 2001 kam es dann schrittweise zum Umtausch der vorhandenen R/3-Lizenzen in das Nachfolge-Lizenzprodukt mySAP.com bzw. SAP Business Suite, dessen Hauptfokus u. a. im Zusammenwirken bzw. der Kollaboration von SAP-Systemen unterschiedlicher Unternehmen lag.
Wer Anfang der 2000er-Jahre das neue Lizenzangebot von SAP annahm, erhielt eine neue Lizenz auf Basis der damals aktuellen SAP-AGB, wobei der Softwareanwendungswert der bisherigen SAP-R/3-Lizenz auf den neuen Lizenzpreis angerechnet wurde, sodass lediglich ein Aufpreis zu entrichten war.
Mit der neuen mySAP Business Suite wurde die ehemalige SAP-Basis unter Ergänzung von Funktionalitäten umbenannt in SAP NetWeaver. Mit Abschluss der neuen Lizenzen wurden SAP-AGB zugrunde gelegt, die auch erstmals das Thema indirekte Benutzung adressierten, in der Weise, dass diese nicht automatisch inkludiert war. Allerdings wurde nicht klar umrissen bzw. definiert, was denn unter indirekter Nutzung zu verstehen war.
In der Anwender-Community und in Gesprächen mit SAP wurde damals unter indirekter Nutzung Folgendes verstanden: wenn über ein Drittsystem im Dialog mit dem SAP-System kommuniziert wurde und in dem Drittsystem reale Nutzer angemeldet, lesend oder schreibend auf das SAP-System zugegriffen hatten, egal auf welche Weise.
Als Beispiel galt damals die nutzergesteuerte Erfassung von Kommt- und Geht-Zeiten über Zeiterfassung-Terminals mit Zugriff auf das SAP-System.
Die Erstellung von geänderten oder neu programmierten Funktionalitäten im SAP-System selbst wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht explizit als indirekte Nutzung tituliert, war jedoch im Einvernehmen mit SAP häufig Vertriebsgegenstand, sei es über Kundenprojekte der SAP oder den Vertrieb von SAP-Entwicklerlizenzen.
SAP wusste, dass hiermit Modifikationen oder Neuentwicklungen von Funktionen innerhalb des SAP-Systems durch Entwickler vom Kunden oder Beratungsunternehmen erfolgten, kannte teilweise auch die konkreten Projekte und Einsatzzwecke.
Die heutige Definition, niedergelegt in den aktuellen SAP-AGB und der Preis- und Konditionsliste (PKL), definiert die indirekte Nutzung sehr viel umfangreicher.
Jede Form von Entwicklung neuer Funktionalität mit Drittsoftware oder auch SAP-Entwicklungswerkzeugen (Abap), egal ob von Kundenseite selbst vorgenommen (z. B. Z-Transaktionen) oder Software von Drittunternehmen, die direkt auf die SAP-Datenbank zugreift (auch über BAPis, RFCs, Webservices o. Ä.), wird demnach pauschal als indirekte Nutzung verstanden.
Das hierzu erforderliche Nutzungsrecht wird seit Ende der 2000er-Jahre über die SAP NetWeaver Foundation for Third Party Applications (NW FTPA) angeboten, wobei dieses Recht auch zeitweise innerhalb der Named-User-Typen der Plattform-User-License inkludiert war.
In Kenntnis dieser Historie ist das derzeitige Dilemma vieler langjähriger SAP-Kunden zu sehen, die darauf vertraut haben, dass sich das einmal käuflich Erworbene in der Lizenzierung im Zeitverlauf nicht verändert, hierzu auch später Nachkäufe möglich sind und insbesondere der Nutzungsumfang nicht beschnitten wird.
Grundsätzlich gilt, je älter der vorhandene Vertrag mit SAP und auch die Vertragshistorie durch Zukäufe in Bezug auf die ursprüngliche Lizenz sind, desto mehr stellt sich die Frage der heutigen Lizenzierungspflicht der indirekten Nutzung in der aktuellen Definition (nicht in der ursprünglichen!).
Aufgepasst:
Das Softwarelizenzprodukt SAP NetWeaver Foundation for Third Party Applications umfasst zwar das Recht, Eigenentwicklungen des Kunden und auch von Drittunternehmen einzusetzen, explizit ausgeschlossen sind jedoch dazugehörige gegebenenfalls notwendige Datenbank-Lizenzen.
Ursprünglich, d. h. in älteren Verträgen, wurde hier nicht immer explizit differenziert. Erst eine fundierte Vertragsanalyse zeigt auf, inwieweit hier immer noch ein weiteres Lizenzierungs- und damit Kostenrisiko besteht.
Dass die Lizenzierungspflicht ein extrem kostenrelevantes Risiko darstellt, zeigen die spektakulären Verfahren von SAP verbunden mit Lizenzkosten-Nachforderungen in Größenordnungen, die sich teilweise im sechs- bis achtstelligen Euro-Bereich bewegen.
Im Rahmen der jährlichen neu angelegten Lizenzvermessung erfragt SAP mittlerweile durchgängig den Umfang der indirekten Nutzung bei den jeweiligen Kunden bzw. zeigt anschließend „Gaps“ zur indirekten Nutzung nach heutiger Definition auf – soweit der SAP-Vertrieb spezielle Einsatzgebiete beim jeweiligen Kunden fokussiert.
Der Erwerb der Core-basierten Variante der SAP NetWeaver Foundation for Third Party Applications verspricht auf den ersten Blick eine Lizenzierung in einem überschaubaren Kostenrahmen, wobei die Preis- und Konditionsliste von SAP detaillierter definiert, wie Cores gezählt werden.
Genau dieser Multiplikationseffekt führt jedoch aus Sicht von Anwendern zu teilweise horrenden, absurd hohen Forderungen, die überraschend und nicht vorhersehbar sind.
Bei der alternativen User-basierten Lizenzierung entsteht zudem das Phänomen, dass der Besitzer einer Professional User License in der Vergangenheit alles nutzen durfte, was er im Dialog mit SAP-Systemen zu tun hatte, heute jedoch ergänzende, weitere Nutzerlizenzen benötigt, um auch Ergänzungen zum SAP-Standard verwenden zu dürfen. Hierdurch verteuert sich das Nutzungsszenario vieler Unternehmen erheblich.
Am 4. August 2017 hat die DSAG als gemeinsames Ergebnis von SAP und DSAG die Lizenzierungspflicht von SAP NetWeaver Foundation for Third Party Applications in einer News konkretisiert.
Danach gibt es keine Lizenzierungspflicht bei der Erstellung von Modifikationen von SAP-Standard-Funktionen. Dies beinhaltet auch kundenspezifische Reports, Views und sogenannte Vorschalttransaktionen.
Ebenso besteht allerdings keine Lizenzierungspflicht in den Fällen, in denen APIs genutzt werden und darüber hinaus neue und SAP-System-unabhängige Funktionalitäten hinzugefügt werden, die nicht auf die in der Datenbank enthaltenen Informationen zugreifen.
Diese letzte SAP-Einschränkung widerspricht allerdings der Veröffentlichung von SAP vom Juni 2017, in der der statische Zugriff auf Informationen des Kunden (hierzu gehören beispielsweise Kostenstellen, Kontenpläne, Buchungskreise u. Ä.) als nicht lizenzierungspflichtig dargestellt wurde.
So führt jede Veröffentlichung und Klarstellung wieder zu neuen Fragen. Insbesondere auch, was die kommerziellen Aspekte der Lizenzpflicht für SAP NetWeaver Foundation for Third Party Applications betrifft, die zurzeit SAP-intern geklärt werden. Genau hier spielt die Lizenzhistorie jedes längeren SAP-Bestandkunden hinein.
Grundsätzlich unterscheidet sich die jüngste Stellungnahme leider nicht von dem, was seitens SAP in ähnlicher Form schon 2016 benannt wurde, jedoch teilweise 2017 relativiert wurde.
Ist das alles oder was könnte die Zukunft noch bringen? Leider sind in den aktuelleren Preis- und Konditionenlisten von SAP seit einiger Zeit noch weitere Lizenzprodukte aufgeführt, die im Einzelnen nicht zweifelsfrei definiert und damit nicht eindeutig auslegbar sind. Zukünftige Konkretisierungen von Definitionen könnten Klarheit oder weiteren Verdruss bringen.
Was dagegen tun? Wie das Risiko begrenzen?
Eine detaillierte Vertragsanalyse, die für SAP-Bestandskunden eine ausführliche „historische“ Darstellung der letzten Jahrzehnte beinhaltet, ist unerlässlich, um den Bestand der vorhandenen SAP-Lizenzierung klar umreißen und zielführend Vertragsgespräche mit SAP führen zu können.
Darüber hinaus ist die Ermittlung bzw. Inventarisierung der indirekten Nutzungsszenarien nach der älteren Definition Anfang der 2000er-Jahre genauso unerlässlich wie nach der heutigen Definition von SAP, um für alle Seiten einen transparenten Compliance-Status durchführen zu können.
Sinnvoll ist hierfür auch die Nutzung von ergänzender Software, um den Überblick zu schaffen und Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Hinreichend ist dies allerdings nicht. Es ist der wissende Experte gefordert, der den Weg durch den Lizenzierungsdschungel aufzeigt.