Shortfacts – Dezember/Januar 2021


Bürokratiehindernis Gelangensbestätigung
Für den internationalen Versand von Waren in das EU-Ausland gelten seit dem 1. Jänner 2020 verschärfte Nachweispflichten: Innergemeinschaftliche Lieferungen sind nur noch dann von der inländischen Umsatzsteuer befreit, wenn der Lieferant bestimmten erweiterten Anforderungen Folge leistet. Dazu gehört neben einer qualifizierten Prüfung der USt-IdNr. auch der Beweis, dass die Ware tatsächlich am Zielort angelangt ist – die sogenannte Gelangensbestätigung.
Um solche Logistik- und Abstimmungsprozesse rechtssicher und effizient zu erledigen, nutzt Seeger-Orbis (Hersteller von Sicherungsringen und Sprengringen) individualisierte SAP-Lösungen von Xaption. Die anwenderfreundlichen Software-Module ermöglichen beispielsweise eine automatisierte Abwicklung der Gelangensbestätigung sowie eine Einbindung von Tracking-Protokollen und Bescheinigungen von Spediteuren. Dies unterstützt eine nutzerfreundliche Digitalisierung bürokratischer Vorgänge.
